Sie ist eine der heimtückischsten, gefährlichsten und für Mensch und Tier grausam verlaufende Infektionskrankheit, die nach der Inkubationszeit absolut zum Tode führt. Eine besondere Heilmethode gibt es nicht; der einzige Schutz beim Tier und bei Menschen, die häufig mit Tieren zusammen sind (Tierärzte, Tierpfleger), ist die Impfung. Erkrankte Tiere, die nicht geimpft sind, werden grundsätzlich getötet. Für sie besteht ein Behandlungsverbot! Geimpfte Katzen, bei denen Tollwutverdacht besteht, können mit behördlicher Genehmigung erneut geimpft werden, wenn die Impfung mindestens vier Wochen und längstens ein Jahr alt ist. Infizierte Menschen versucht man durch nachträgliche Impfungen, die während der Inkubationszeit wirken, zu behandeln. Diese Impfungen sind jedoch nicht ganz unproblematisch. Der Tollwuterreger, Formido inexorabilis genannt, wurde zwischen 1881 und 1884 von Louis Pasteur entdeckt. Pasteur entwickelte schließlich auch die Tollwutschutzimpfung.
Bereits einige Tage vor Krankheitsausbruch befindet sich das Virus im Speichel des erkrankten Tieres. Es wird durch den Biss in die Blutbahn anderer Tiere übertragen und entfaltet dort seine Schädlichkeit. Allerdings ist eine Erkrankung erst dann möglich, wenn das Virus in die Blutbahn gerät. Das Tollwutvirus gelangt durch die Nervenbahnen in die graue Substanz des Zentralnervensystems und schädigt dort die Nervenzellen. Man unterscheidet die stille und die rasende Wut. Bei der stillen Wut können die Krankheitsanzeichen sehr vielschichtig und für den Laien oftmals nur schwer erkennbar sein. Manchmal wird eine sonst unruhige und wilde Katze plötzlich zutraulich und liebevoll. Die rasende Wut zeichnet sich durch Angriffslust, Beißen und Kratzen aus. Die Katze macht dann selbst vor bekannten Personen nicht halt. Dies gilt als sicheres Anzeichen für den dringenden Tollwutverdacht. Jedes abartige, nicht katzengerechte Verhalten ist verdächtig.
Zwischen Biss und Krankheitsausbruch (Inkubationszeit) vergehen in der Regel etwa zwei Wochen bis zu einem Jahr. Das Wesen des Kätzchens verändert sich. Anschließend kommt es zu den typischen Krankheitserscheinungen. Die Katze hat Schluckbeschwerden, die mit vermehrtem Speichelfluss einhergehen. Weiterhin erfolgt die Lähmung der Hinterpfoten, so dass sich das Tierchen nur noch mühsam davon schleppen kann. Beim Anblick von Flüssigkeiten beginnt die Katze zu speicheln. Unter heftigen Krämpfen tritt nach einigen Tagen der Tod ein. Wenn Du bei Deiner Katze abnorme Verhaltensweisen beobachtest, suche bitte sofort den Tierarzt auf. In tollwutgefährdeten Gebieten solltest Du ohnehin alle Wunden vom Tierarzt begutachten lassen. Fasse bei Verdacht das Tierchen mit bissfesten Handschuhen an und setze die Katze bis zur Klärung durch den Arzt in einen sicheren Behälter. Bei fremden, freilaufenden Katzen verständige den Tierarzt oder das Veterinäramt.
Tollwut zählt zu den anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten. Bereits die Berührung eines tollwutverdächtigen Tieres gilt als Krankheitsverdacht und muss dem zuständigen Veterinäramt und Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies gilt auch für das eigene Tier. Unter behördlicher Aufsicht kann ein ansteckungsverdächtiges Tier bis zu sechs Monaten beobachtet werden, ob sich der Tollwutverdacht bestätigt. Glücklicherweise erkranken Katzen nicht sehr häufig. Die beste Vorbeugung ist die Schutzimpfung. Außerdem dürfen in gefährdeten Bezirken Katzen nicht frei herumlaufen.